Hausordnung
Hausordnung der Oststadtschule Eisenach
Schulhausordnung der Oststadtschule Eisenach, Staatliche Gemeinschaftsschule
Präambel
Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen Verantwortung für ein respektvolles, sicheres und lernförderliches Miteinander. Grundlage unseres Handelns sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
1. Respektvoller Umgang
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen einander höflich, respektvoll und wertschätzend. Unterschiedliche Meinungen, Lebensweisen, Religionen sowie kulturelle Hintergründe werden geachtet.
Wir hören einander aufmerksam zu, gehen freundlich miteinander um und lösen Konflikte gewaltfrei. Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Beschäftigten der Schule setzen sich aktiv für ein diskriminierungsfreies und von Mobbing freies Schulklima ein.
Im Unterrichtsraum tragen alle zu einer lernförderlichen Atmosphäre bei. Dazu gehören ein höflicher Umgangston, angemessene Kleidung sowie ein respektvolles Auftreten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften.
2. Achtsamkeit, Ordnung und Sauberkeit
Alle achten auf die Sauberkeit und den ordnungsgemäßen Zustand der Schule sowie des Schulgeländes. Abfälle werden in die vorgesehenen Behälter entsorgt.
Klassenräume, Fachräume und Aufenthaltsbereiche werden ordentlich hinterlassen. Möbel, Lehrmittel und technische Ausstattung werden sorgfältig behandelt.
Die regelmäßige Reinigung der persönlichen Arbeits- und Aufbewahrungsbereiche unterstützt eine angenehme Lernumgebung. Lebensmittel und Sportsachen werden nur für den vorgesehenen Zeitraum in den Räumen aufbewahrt.
3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Alle bewegen sich im Schulgebäude rücksichtsvoll und achten auf die Sicherheit anderer.
Während der Unterrichtszeit halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände auf. Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt ausschließlich mit Genehmigung.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung der betroffenen Personen und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten, Drogen sowie vergleichbare Substanzen haben im schulischen Bereich keinen Platz. Grundlage hierfür bilden die Bestimmungen des Jugendschutzes sowie die schulrechtlichen Regelungen des Freistaates Thüringen.
Den Anweisungen der Lehrkräfte sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule wird Folge geleistet.
4. Regelungen zu digitalen Endgeräten
Private digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches oder vergleichbare Geräte verbleiben während des Unterrichts, der Pausen sowie der Betreuungszeiten ausgeschaltet und sicher verstaut.
Eine Nutzung erfolgt ausschließlich dann, wenn sie durch das pädagogische Personal ausdrücklich erlaubt oder für unterrichtliche Zwecke angeleitet wird. Die pädagogisch begleitete Nutzung digitaler Medien unterstützt das Lernen sowie die Entwicklung von Medienkompetenz.
In medizinisch begründeten Fällen oder in besonderen familiären Situationen kann die Nutzung durch die Schule genehmigt werden. Dies gilt insbesondere bei gesundheitlichen Erfordernissen oder in dringenden Notfällen.
Digitale Endgeräte tragen zu einem geordneten und störungsfreien Schulbetrieb bei, wenn sie verantwortungsvoll und entsprechend der schulischen Regelungen verwendet werden.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann ein digitales Endgerät vorübergehend durch die Schule verwahrt werden. Über die Rückgabe entscheidet die Schulleitung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
5. Waffenverbot und Sicherheitsbestimmungen
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen sowie gefährlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt. Dies gilt insbesondere für Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, Messer, Reizstoffe, Tierabwehrsprays, Feuerwerkskörper, Munition sowie Gegenstände, die geeignet sind, Personen zu gefährden oder einzuschüchtern.
Das Verbot gilt unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler sowie unabhängig davon, ob für einzelne Gegenstände waffenrechtliche Erlaubnisse bestehen.
Alle tragen gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit innerhalb der Schule.
6. Sicherheit und Verhalten in besonderen Situationen
Unfälle, Gefährdungen sowie Beschädigungen werden unverzüglich im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft gemeldet.
Brandschutzeinrichtungen dienen dem Schutz aller Menschen im Schulgebäude und werden verantwortungsvoll behandelt.
Beim Feueralarm verlassen alle Personen das Gebäude ruhig und geordnet über die vorgesehenen Fluchtwege und begeben sich unverzüglich zum festgelegten Sammelplatz. Den Anweisungen der Lehrkräfte sowie der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
Beim Amokalarm verbleiben alle Personen in den Unterrichts- oder Aufenthaltsräumen. Die Räume werden gesichert, Ruhe wird bewahrt und den Anweisungen der Lehrkräfte sowie der Einsatzkräfte wird Folge geleistet.
Die Turnhalle wird ausschließlich mit geeigneten Sportschuhen betreten. Im Sportunterricht tragen alle zu einem sicheren Unterricht bei und achten auf eine sportgerechte Ausstattung.
Während des Unterrichts dürfen ausschließlich Wasserflaschen als Getränke genutzt werden.
7. Unterrichts- und Betreuungszeiten
Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt in der Regel zwischen 7:40 Uhr und 7:50 Uhr.
Die geltenden Unterrichts-, Pausen- und Betreuungszeiten ergeben sich aus dem aktuellen Stunden- und Betreuungsplan der Schule.
Nach Unterrichtsende verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände. Ausnahmen gelten für schulische Veranstaltungen, Gruppenarbeiten, vereinbarte Gespräche sowie genehmigte Aufenthalte.
8. Ergänzende Regelungen
Klassenordnungen, Fachraumordnungen sowie besondere Sicherheitsbestimmungen ergänzen diese Schulhausordnung.
Der schulische Bereich umfasst alle Gebäude, die Turnhalle, die Pausenhöfe, den Schulgarten sowie weitere schulisch genutzte Flächen.
Toilettengänge während der Unterrichtszeit erfolgen nur in begründeten Ausnahmefällen und in der Regel einzeln.
Während der 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Unterrichtsraum. Ein Aufenthalt außerhalb des Raumes erfolgt nach Zustimmung der zuständigen Lehrkraft oder pädagogischen Fachkraft.
9. Inkrafttreten
Diese Schulhausordnung tritt nach Beschluss der Schulkonferenz am 19.05.2026 in Kraft.
Unsere Kontaktdaten
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 8.45 Uhr - und während der ersten und zweiten Hofpause
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Formularen bis zu 10 Werktagen dauern kann.
Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig und planen Sie diese Zeit mit ein.
