Zum Hauptinhalt springen

Die Projektarbeit

Was ist ein(e) Projekt(arbeit)?

Die  Projektarbeit  ist  Bestandteil  des  Realschulabschlusses  in  Thüringen.  Der  Gedanke dabei  ist,  andere  Kompetenzen  als  beim  traditionellen  Unterricht  auszubilden  und, letzlich, auch zu bewerten.

"§ 47a Projektarbeit [Auszug aus der Thüringer Schulordnung]

(1) Schüler, die an einer Regelschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Förderschule die Klassenstufe 10 im Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses besuchen, haben eine Projektarbeit zu einem fächerübergreifenden Thema vorzulegen und zu präsentieren. Die Projektarbeit wird in Gruppen von drei bis fünf Schülern erstellt; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

(2) Das Thema der Projektarbeit ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 9 auszuwählen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Die Projektarbeit ist bis einen Monat nach Ausgabe der Schulhalbjahreszeugnisse der Klassenstufe 10 vorzulegen.

(3) Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt zu einem von der Schule bestimmten Termin vor einer Fachprüfungskommission, die vom Schulleiter unter Berücksichtigung des jeweiligen Schwerpunkts der Projektarbeit gebildet wird. Für die Bildung der Fachprüfungskommission und das Beschlussverfahren gilt § 85 Abs. 6, 7, 9 und 10 entsprechend.

(4) Die Gesamtnote für die Projektarbeit setzt sich aus den Teilnoten für die Durchführung des Projekts einschließlich der schriftlichen Dokumentation seiner Teilschritte, für das Projektergebnis sowie für die Präsentation zusammen. Auf der Grundlage der individuellen Leistung des einzelnen Schülers werden die beiden erstgenannten Teilnoten vom betreuenden Fachlehrer, die letztgenannte Teilnote sowie die Gesamtnote von der jeweiligen Fachprüfungskommission vergeben. Die einzelnen Teilnoten sind je nach Aufgabenstellung angemessen zu gewichten. Im Übrigen gilt § 59 Abs. 1, 2 und 7.

(5) Bei einer Anfertigung der Projektarbeit durch Schüler, die erst in der Klassenstufe 10 in die Regelschule eintreten oder die unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 in die Klassenstufe 10 der Regelschule aufgenommen werden, ist die fehlende Vorbereitungszeit im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 9 angemessen zu berücksichtigen."

Das Material zur Projektarbeit findet ihr/finden Sie im internen Bereich. 

 

 

Unsere Kontaktdaten

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

Mittwoch: 7.30 - 8.45 Uhr - und während der ersten und zweiten Hofpause

Donnerstag: 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Formularen bis zu 10 Werktagen dauern kann.

Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig und planen Sie diese Zeit mit ein.